Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen empfiehlt:

1.      die Einführung eines Jugendbeirates als beratendes Gremium des Stadtrates. Der Jugendrat setzt sich aus max. 10 Jugendlichen im Alter von 14-18 Jahren zusammen. Jede weiterführende Schule der Stadt Eisenach hat die Möglichkeit, einen Vertreter/ eine Vertreterin zu entsenden. Der Abstimmungsprozess innerhalb der Schule wird in die Hände der jeweiligen Schülervertretung gelegt. Entsendet eine Schule keine Vertretung, bleibt der Sitz leer. Ebenso gehört dem Jugendbeirat ein Vertreter oder eine Vertreterin des Jugendforums an.

2.      Der Jugendbeirat wird bei seiner Arbeit aktiv von zwei vom Stadtrat entsendeten Stadtratsmitgliedern unterstützt. Diese erläutern den Jugendlichen die Tagesordnung des Stadtrates (öffentlicher Teil) und können gegebenenfalls Zusatzinformationen zu einzelnen Tagesordnungspunkten geben. Ebenso in beratender Funktion nimmt ein Vertreter oder eine Vertreterin des Stadtjugendrings an den Sitzungen teil.

3.      Der Jugendbeirat gibt sich bei seinem ersten Zusammentreffen mit Hilfe der zuständigen Stadtratsmitglieder und den Vertreter/innen des Stadtjugendrings eine Satzung, die vom Stadtrat beschlossen werden muss. Diese schafft die rechtliche Grundlage für die Beiratsarbeit.

4.      Der Jugendbeirat hat keine beschließende Funktion. Er hat jedoch das Recht, über die beiden vertretenden Stadtratsmitglieder in den Fachausschüssen oder in den Stadtratssitzungen Stellungnahmen verlesen zu lassen.

5.      Der Jugendbeirat nimmt seine Tätigkeit ab Februar 2020 (2. Schulhalbjahr) auf. Die Beiratsarbeit in der vorgeschlagenen Form wird ab Februar 2021 vom Stadtrat evaluiert.


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen