Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 3, Enthaltungen: 4

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bis Ende des 1. Quartals 2020 die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 SF „Auf dem Werth“ entsprechend des „Gesetzes zum Schutz vor verschiedenen Umweltauswirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (BimSchG) für den Bereich „Änderung des Logistikkonzeptes“ durch ein unabhängiges Büro prüfen zu lassen.

2.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, nach Vorliegen der Ergebnisse, den Stadtrat über diese zu informieren.

3.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, entsprechend des B-Planes „Auf dem Werth“ für die Einhaltung der verbindlichen Festsetzungen, die keine öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich des westlichen Betriebsgeländes vorsehen, eine Stellungnahme der hierfür zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.


Abstimmung:

0

Stimmen dafür

 

3

Stimmen dagegen

 

4

Stimmenthaltungen

 

Damit wird der Antrag dem Stadtrat nicht zur Beschlussfassung empfohlen.