Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       Zur Entwicklung eines kleinen Wohngebietes auf der Fläche der Flur 6, Flurstück 371/3 (siehe Anlage 1 - Karte des Geltungsbereiches) wird der Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 45 „Ehemalige Gärtnerei Nebestraße“ aufgestellt.

2.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen.

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen