Sitzung: 04.02.2020 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0201-StR/2019
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
für das förmlich festgelegte
Sanierungsgebiet „Innenstadt“ und das Ersatz- und Ergänzungsgebiet
„Wandelhalle“
1. die
Fortschreibung der Sanierungsziele gemäß der beiliegenden Begründung zur
Fortschreibung der Sanierungsziele vom Dezember 2019 (Anlage)
2. die Festsetzung der Frist zur Durchführung der (in der Anlage festgelegten) Sanierungsmaßnahme bis zum 31.12.2028 gem. § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 235 Abs. 4 Baugesetzbuch (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)).
Abstimmung: |
32 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |