Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport empfiehlt:

für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Innenstadt“

1.       die Fortschreibung der Sanierungsziele gemäß der beiliegenden Begründung zur Fortschreibung der Sanierungsziele vom Dezember 2019 (Anlage)

2.       die Festsetzung der Frist zur Durchführung der (in der Anlage festgelegten) Sanierungsmaßnahme bis zum 31.12.2028 gem. § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 235 Abs. 4 Baugesetzbuch (in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)).


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen