Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt dem Stadtrat:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt unter Verzicht auf eine zweite Beratung nach § 16 (1) Satz 1 sowie § 16 (3) Satz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates die als Anlage beigefügte Satzung für das Jugendamt der Stadt Eisenach.

 


Abstimmung:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen