Sitzung: 20.02.2020 Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt dem
Stadtrat:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt unter Verzicht
auf eine zweite Beratung nach § 16 (1) Satz 1 sowie § 16 (3) Satz 1 der
Geschäftsordnung des Stadtrates die als Anlage beigefügte Satzung für das
Jugendamt der Stadt Eisenach.
Abstimmung: |
9 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |