Sitzung: 19.08.2009 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0084-StR/2009
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt:
1.
die
Aufhebung der folgenden am 08.05.2009 beschlossenen Sperrvermerke für Maßnahmen
des Konjunkturpaketes II
(Beschluss-Nr. 0790/2009):
I. Prioritäre Maßnahmen Schulen
Nr.
1 Sanierung der Wartburgschule in Höhe von 197.422 €
Nr. 2 Sanierung der Hörselschule (Restbetrag,
der aus Bereich II. Kitas
zugeführt
wird),
II. Prioritäre Maßnahmen Kita
Nr. 1 Kita Dreiklang, Anbau Mosewaldstr. in Höhe von 250.000 €,
III. Prioritäre Maßnahmen sonstige
Infrastruktur
Nr. 2 Sanierung Brücke Mühlgraben/Bebelstraße in
Höhe von 350.000 €.
2. die Änderungen des Maßnahmekataloges vom 08.05.2009 (Anlage
1) wie folgt:
I. Prioritäre Maßnahmen Schulen
Nr.
1 Sanierung der Wartburgschule Gesamtinvestitionsvolumen neu 2.793.010 €,
Investitionsrahmen
neu 2.793.010 €.
Nr. 2 Sanierung der Hörselschule wird gestrichen.
Nr. 3 Freie Waldorfschule wird Nr. 2 Gesamtinvestitionsvolumen
neu
24.675 €,
Investitionsrahmen
unverändert 23.500 €.
II. Prioritäre Maßnahmen Kindertagesstätten
Nr.
1 bis 7 Maßnahmen freier Träger Gesamtinvestitionsvolumen
neu
699.825 €,
Investitionsrahmen
unverändert 666.500 €.
Nr. 8, 9, 10 Die ursprünglich vorgesehenen
Maßnahmen an den städtischen Kindertages-
stätten Zwergenland
Hötzelsroda, Spatzennest Schlachthofstraße und Kindertraum Schützenstraße werden
gestrichen.
III. Prioritäre Maßnahmen sonstige
Infrastruktur
Nr.
1 Sanierung Brücke Amrastraße Gesamtinvestitionsvolumen neu
348.698 €,
Investitionsrahmen
neu 348.698 €.
Nr. 2 Sanierung Brücke Mühlgraben/Bebelstraße wird gestrichen.
Nr. 3 und 4 Sanierung der
Gothe-Sporthalle und der Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle werden gestrichen.
Die bisherigen Nr. 5 – 8 werden Nr.
2 bis 5.
Nr. 9 Jugendclub Nordlicht wird Nr. 6 Gesamtinvesititionsvolumen
und
Investitionsrahmen
neu 23.000 €.
Neue Nr. 7 wird die Maßnahme Sanierung des
Wartburgstadions
Gesamtinvestitionsvolumen
und Investitionsrahmen 650.000 €.
3. den Maßnahmekatalog der Ersatzmaßnahmen zur Verteilung der
Mittel aus dem Konjunkturpaket II
entsprechend der vorgelegten Excel-Übersicht (Anlage 2 a).
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, über Änderungsanträge
zur Verwendung der Mittel aus
dem Konjunkturpaket II, die betraglich nicht erheblich sind, eigen- ständig zu entscheiden und dem Thüringer
Landesverwaltungsamt zuzuleiten. Als nicht
erhebliche Veränderungen werden Mehr- und Minderausgaben definiert, die
1 v. H. des
Investitionsrahmens (5.127.508 €) nicht übersteigen. Über erhebliche Abweichungen entscheidet der Stadtrat.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |