Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 19, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

1.       Speziell in Thüringen hat sich die derzeitige Landesregierung auf die politische Fahne geschrieben, an der Energiewende zu partizipieren. Das große Ziel ist, bis zum Jahr 2040 sämtlichen Energieverbrauch im Freistaat bilanziell zu 100 % aus Erneuerbaren zu decken.

Bei den zu erwartenden zukünftigen Änderungen für die bestehende Planung von Windvorranggebieten der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen und der dazu abzugebenden Stellungnahme der Stadt Eisenach entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 21.05.2019 (Stellungnahme der Stadt Eisenach zum Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen/Gliederungspunkt 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie) zu verfahren und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.

2.       Die Stellungnahme der Stadt Eisenach auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 50 Sondergebiet Windenergie am Reitenberg" mit Veränderungssperre zu fertigen.

3.       Der Vertreter der Stadt Eisenach im Planungsausschuss und die Vertreter der Stadt Eisenach in der Planungsversammlung werden angewiesen, zukünftig gegen eine Ausweisung neuer und gegen die Erweiterung bestehender Windvorranggebiete in der von der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen fortzuschreibenden bzw. neu zu erlassenden Regionalplanung (Regionaler Raumordnungsplan bzw. Sachlicher Teilregionalplan Windenergie") zu stimmen und die Beschlüsse des Stadtrates vom 21.05.2019 zu vertreten.


Abstimmung:

9

Stimmen dafür

 

19

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung

 

Damit ist der Antrag der AfD-Stadtratsfraktion abgelehnt.