Sitzung: 06.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung geänderter Text
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0233-StR/2020
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1.
Der Stadtrat bekräftigt
seinen Willen zum Neubau einer erstligatauglichen Wettkampf-, Vereins- und
Schulsporthalle nach den aktuellen HBL-Standards mit maximal
4.000-Zuschauerplätzen Fassungsvermögen, die vorrangig als Trainings- und
Wettkampfstätte für Ballsportarten (Handball, Volleyball, Basketball) und
Aerobic-Turnen zur Verfügung gestellt werden soll. Grundlage für den Neubau
soll die Variante 3 im sogenannten „Variantenvergleich“ (Ergebnisbericht
Sporthallen in Eisenach: Realisierungsvariantenvergleich und Kostenermittlung)
der „Partnerschaft Deutschland“ (PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH) vom
19.2.2020 sein. Der Neubau soll auf dem Heinrich-Ehrhardt-Platz gegenüber dem
ehemaligen „O1“ erfolgen. Eine entsprechende Änderung undFortschreibung der
Spiel- und Sportstättenleitplanung ist vorzunehmen.
2.
Der Neubau wird
gemäß den Empfehlungen der PD aus dem Jahr 2017 als sogenanntes erweitertes
TU-Modell umgesetzt, wonach die Vergabe der Planungsleistungen ab
Leistungsphase 4 und der Bauleistungen sowie aller Instandhaltungsmaßnahmen an
einen zentralen Auftragnehmer über einen langfristigen Zeitraum erfolgt. Die
Unterhaltung und der Betrieb der WVS-Halle verbleiben in der Hand der Stadt
Eisenach. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dieses Vorgehen mit den
Fördermittelgebern und der Rechtsaufsichtsbehörde umgehend abzustimmen.
3.
Für den Neubau der
WVS-Halle sollen die in Aussicht gestellten Fördermittel des Bundes, des Landes
sowie die bereit gestellten Eigenmittel der Stadt Eisenach verwendet werden.
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, umgehend dahingehende Absprachen mit
den Fördermittelgebern zu treffen und dem Stadtrat bis zu seiner Sitzung am
9.6.2020 Bericht zu erstatten.
4.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 9.6.2020 einen mit den
Fördermittelgebern und der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmten Kosten- und
Finanzierungsplan für den Neubau der WVS-Halle vorzulegen, damit eine
schnellstmögliche Ausschreibung der Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis
3) und darauf aufbauend eine Ausschreibung der Vergabe nach dem TU-Modell
erfolgen können. Die Ausschreibung der Planungsleistungen (Leistungsphasen 1
bis 3) ist unverzüglich durch die Stadtverwaltung vorzubereiten. Die
Terminplanung und der Ablauf der Ausschreibungen sind so zu organisieren, dass
der Abruf der ersten Rate der sogenannten Schuldendiensthilfe des Freistaats
Thüringen (wie vom Fördermittelgeber beauflagt) noch im Haushaltsjahr 2020
getätigt werden kann.
5.
Der Stadtrat
bekennt sich dazu, im denkmalgeschützten ehemaligen „O1“ einen Bildungs- und
Forschungscampus (Schule, Hochschule, Forschungseinrichtung) als
Leuchtturmprojekt mit überregionaler Ausstrahlungskraft in zentraler Lage zu
realisieren. Hierfür wird umgehend eine Konzeptstudie beauftragt. Die
Oberbürgermeisterin wird parallel beauftragt, mit dem TMBJS hinsichtlich der
Gewährung von Schulbaufördermitteln sowie den zuständigen Behörden des Bundes
und des Landes hinsichtlich der Gewährung von Denkmalpflegefördermitteln in
Verhandlungen zu treten und dem Stadtrat bis zum 9.6.2020 über die Ergebnisse
Bericht zu erstatten.
6.
Der Stadtrat
bekennt sich mit Nachdruck zum Erhalt des Berufsschulstandortes Eisenach in
seiner gegenwärtigen fachlichen Breite und fordert die Landesregierung dazu
auf, ihren Zusagen hinsichtlich einer Aufwertung der Stadt Eisenach zum
regionalen Oberzentrum dahingehend gerecht zu werden, den Berufsschulstandort
Eisenach zu stärken.
Abstimmung: |
4 |
Stimmen dafür |
|
2 |
Stimmen dagegen |
|
1 |
Stimmenthaltung |