Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       Der Stadtrat bekräftigt seinen Willen zum Neubau einer erstligatauglichen Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle nach den aktuellen HBL-Standards mit maximal 4.000-Zuschauerplätzen Fassungsvermögen, die vorrangig als Trainings- und Wettkampfstätte für Ballsportarten (Handball, Volleyball, Basketball) und Aerobic-Turnen zur Verfügung gestellt werden soll. Grundlage für den Neubau soll die Variante 3 im sogenannten „Variantenvergleich“ (Ergebnisbericht Sporthallen in Eisenach: Realisierungsvariantenvergleich und Kostenermittlung) der „Partnerschaft Deutschland“ (PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH) vom 19.2.2020 sein. Der Neubau soll auf dem Heinrich-Ehrhardt-Platz gegenüber dem ehemaligen „O1“ erfolgen. Eine entsprechende Änderung undFortschreibung der Spiel- und Sportstättenleitplanung ist vorzunehmen.

2.       Der Neubau wird gemäß den Empfehlungen der PD aus dem Jahr 2017 als sogenanntes erweitertes TU-Modell umgesetzt, wonach die Vergabe der Planungsleistungen ab Leistungsphase 4 und der Bauleistungen sowie aller Instandhaltungsmaßnahmen an einen zentralen Auftragnehmer über einen langfristigen Zeitraum erfolgt. Die Unterhaltung und der Betrieb der WVS-Halle verbleiben in der Hand der Stadt Eisenach. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dieses Vorgehen mit den Fördermittelgebern und der Rechtsaufsichtsbehörde umgehend abzustimmen.

3.       Für den Neubau der WVS-Halle sollen die in Aussicht gestellten Fördermittel des Bundes, des Landes sowie die bereit gestellten Eigenmittel der Stadt Eisenach verwendet werden. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, umgehend dahingehende Absprachen mit den Fördermittelgebern zu treffen und dem Stadtrat bis zu seiner Sitzung am 9.6.2020 Bericht zu erstatten.

4.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 9.6.2020 einen mit den Fördermittelgebern und der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmten Kosten- und Finanzierungsplan für den Neubau der WVS-Halle vorzulegen, damit eine schnellstmögliche Ausschreibung der Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 3) und darauf aufbauend eine Ausschreibung der Vergabe nach dem TU-Modell erfolgen können. Die Ausschreibung der Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 3) ist unverzüglich durch die Stadtverwaltung vorzubereiten. Die Terminplanung und der Ablauf der Ausschreibungen sind so zu organisieren, dass der Abruf der ersten Rate der sogenannten Schuldendiensthilfe des Freistaats Thüringen (wie vom Fördermittelgeber beauflagt) noch im Haushaltsjahr 2020 getätigt werden kann.

5.       Der Stadtrat bekennt sich dazu, im denkmalgeschützten ehemaligen „O1“ einen Bildungs- und Forschungscampus (Schule, Hochschule, Forschungseinrichtung) als Leuchtturmprojekt mit überregionaler Ausstrahlungskraft in zentraler Lage zu realisieren. Hierfür wird umgehend eine Konzeptstudie beauftragt. Die Oberbürgermeisterin wird parallel beauftragt, mit dem TMBJS hinsichtlich der Gewährung von Schulbaufördermitteln sowie den zuständigen Behörden des Bundes und des Landes hinsichtlich der Gewährung von Denkmalpflegefördermitteln in Verhandlungen zu treten und dem Stadtrat bis zum 9.6.2020 über die Ergebnisse Bericht zu erstatten.

6.       Der Stadtrat bekennt sich mit Nachdruck zum Erhalt des Berufsschulstandortes Eisenach in seiner gegenwärtigen fachlichen Breite und fordert die Landesregierung dazu auf, ihren Zusagen hinsichtlich einer Aufwertung der Stadt Eisenach zum regionalen Oberzentrum dahingehend gerecht zu werden, den Berufsschulstandort Eisenach zu stärken.

 


Abstimmung:

4

Stimmen dafür

 

2

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung