Sitzung: 09.06.2020 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0274-AT/2020
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die
zu erhebenden Gebühren für
a)
Nr.
4.2.1 Plakataufsteller zur gewerbsmäßigen Nutzung,
b)
Nr.
7.2 für die die Aufstellung von Tischen und Stühlen zur Bewirtung im Freien
(nur in Verbindung mit einer bestehenden konzessionierten Gast- oder
Schankwirtschaft),
c)
Nr.
7.3 Warenauslagen im Zusammenhang mit Verkaufsstellen z. B. Buchhandlung
„Thalia“
gem. der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im
Gebiet der Stadt Eisenach
sowie die zu erhebenden Gebühren
d)
für
Mobile Imbiss,- Kioske und
Bewirtungseinrichtungen (Tische, Stühle, etc.)
für Gastronomiebetriebe im Bereich
Karlsplatzes und Theaterplatzes
gem. Satzung
über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen
in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung)
und gem. Verwaltungskostensatzung werden
auf Antrag erlassen.
2.
Der Erlass der Gebühren nach Punkt 1
gilt für den Zeitraum vom 20.03.2020 bis zum 31.08.2020. Bereits entrichtete
Gebühren werden auf Antrag anteilig zurückgezahlt.
3.
Gaststätten
im Sinne des Thüringer Gaststättengesetzes vom 09. Oktober 2008 können auf
Antrag eigene Außenmöbel (Tische, Stühle, Stehtische) in angrenzende
öffentliche Bereiche verschieben, soweit dem keine Rechtsvorschriften
entgegenstehen.
4.
Die zu erhebenden Gebühren für die Nutzung nach
Punkt 3 gem. der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet
der Stadt Eisenach, der Grünanlagengebührensatzung
und der Verwaltungskostensatzung werden bis zum 31.08.2020 nicht erlassen bzw.
erhoben.
Abstimmung: |
35 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |