Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport empfiehlt:

1.       die Aufstellung des vorhabenbezogenen Teilbebauungsplans B 51.1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Ehemaliges Umspannwerk Ost“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den nachfolgenden beschriebenen und dargestellten Geltungsbereich:

Gemarkung Eisenach, Flur 29, Flurstück Nr. 1623/3 (siehe Anlage 1).

2.       Der Vorentwurf des Teilbebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2) sowie der Begründung (Anlage 3) wird gebilligt und als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) bestimmt.

 


Abstimmung:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

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