Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport empfiehlt:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von hoher Priorität für die Bürgerschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft an. Im Pariser Klimaschutzabkommen ist die Bundesrepublik Deutschland die völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten. Auch Kommunen, wie die Stadt Eisenach, haben die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Erfüllung dieses Ziels intensiv zu unterstützen. Im Wissen um diese Verantwortung beschließt er nachfolgende Maßnahmen, um eine klimaneutrale Stadt zu werden und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten:

 

1.       Klimaschutzkonzept: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Eisenach, das geeignet ist, das Klima in der Stadt schnell, nachhaltig und überprüfbar zu schützen und mit konkretem Maßnahmenzeitplan und -abfolge versehen ist. Hierbei sollten die Erfahrungen aus anderen Städten sowie die bundesweite Anpassungsstrategie Klimawandel herangezogen werden. Bei der Erarbeitung des Konzeptes ist zu prüfen, ob ein/e kommunale Klimaschutzmanager/in als zentrale Bündelungs- und Organisationsstelle. Dabei sind vorhandene Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Das Konzept soll dem Stadtrat zur Beschlussfassung bis spätestens März 2021 vorgelegt werden.

 

2.       Konzepte mit Fokus Klimaschutz: Alle Entwicklungs- und Planungskonzepte stehen zukünftig unter dem Fokus Klimaschutz, Klimaanpassung und Erhalt der Biodiversität. Die Flächen mit hoher ökologischer Wertigkeit müssen verbindlich im Flächennutzungsplan und im Stadtentwicklungskonzept gekennzeichnet werden.

 

3.       Nachhaltiges Wirtschaften: Aufbau eines Netzwerkes durch die Oberbürgermeisterin mit der Zielstellung der Teilnahme von mindestens 50 Prozent aller Eisenacher Unternehmen am Netzwerk „Nachhaltiges Wirtschaften“.

 

4.       Runder Tisch: Wiederbelebung des „Runden Tisches Klimaschutz“ durch das zuständige Dezernat der Stadtverwaltung unter Einbeziehung der Eisenacher „Fridays for Future“ – Bewegung.

 

5.       Öffentliche Gebäude werden „klimafit“: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Realisierung von Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Plätzen bis 2025 zu realisieren, insbesondere Beschattung und Kühlung in der Stadt durch Begrünung von Gebäuden und Plätzen sowie Wasser (Fließgewässer, Brunnen etc.) vorzunehmen.

 

6.       Altbauten: Verdoppelung der Altbausanierungsrate bis 2030. Die Sanierungsrate für Eisenacher Privat-Immobilien soll auf jährlich mindestens 2,5 Prozent erhöht werden, die städtischer Immobilien auf mindestens 3 Prozent.

 

7.       Photovoltaik: Die Photovoltaik in Eisenach soll bis 2025 so ausgebaut werden, dass sie mindestens 15 % des Brutto-Stromverbrauchs erbringen kann. Hierbei müssen insbesondere auch die kommunalen Gebäude, insbesondere auch die der 100 % Beteiligungen der Stadt einbezogen werden.

 

8.       Energieversorgung: Bis 2025 erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Versorgungspflicht durch die EVB befinden ausschließlich, 100 Prozent „grünen“ und klimaneutralen Strom. Darüber hinaus sollen mit Hilfe von Fördermöglichkeiten bis einschließlich 2027 sämtliche städtischen Straßen- und andere Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Raum auf LED umgestellt. Die Energieversorgung soll bis 2030 insgesamt klimaneutral werden.

 

9.       Städtische Beteiligungen: Innerhalb der städtischen Beteiligungen setzt sich die Oberbürgermeisterin, für die Umsetzung klimarelevanter Maßnahmen ein. Die städtischen Beteiligungen werden dazu aufgerufen, sich verstärkt im Klimaschutz zu engagieren und dem Stadtrat dazu jährlich im Beteiligungsbericht Bericht zu erstatten.

 

10.   Stärkung ÖPNV: Einrichtung von Sonderbuslinien mit P+R zur Reduzierung des Anteils an motorisiertem Individualverkehr, insbesondere bei Stadtfesten (Sommergewinn etc.) und Weihnachtsmarkt. Einführung des kostenlosen ÖPNV im Stadtgebiet- und Ortsteilen am Wochenende.

 

11.   Klimaneutraler ÖPNV: Der Fuhrpark des ÖPNV im Stadtverkehr soll auf alternative Antriebstechnologien schrittweise umgestellt werden. Wobei die technologischen Entwicklungen, insbesondere vor dem Hintergrund der zu wählenden Antriebstechnik (Wasserstoff-, Elektroantrieb etc.), mit den jeweiligen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten abzuwägen ist.

 

12.   365 Euro-Jahreskarte für Bus und Bahn: Einführung einer 365 Euro-Jahreskarte für den ÖPNV und Pendelverkehr innerhalb Thüringens (zahlbar in monatlichen Raten), sobald das Land Thüringen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat.

 

13.   Radwege: Ausbau von weiteren Radwegen in Stadtgebiet und Ortsteilen, sowie Ausbau der Verbindungsachsen Nord-Süd und West-Ost.

 

14.   Fahrradabstellanlagen: Parkplätze in Parkhäusern/Tiefgaragen und im öffentlichen Raum sollen stetig mit Fahrradabstell- oder Radverkehrsanlagen ergänzt und umgewandelt werden.

 

15.   Parkraumbewirtschaftung: Einführung einer Parkraumbewirtschaftung, die die Kosten für die Bereitstellung des öffentlichen Parkraums besser als bisher abbildet und Falschparken konsequent ahndet. Gehwegparken wird stadtweit verhindert.

 

16.   Bio-Essen: Stufenweise Aufstockung des Bio-Anteils an der Mittagsverpflegung in Eisenacher Schulen und Kindertageseinrichtungen auf 30 Prozent bis 2022 und auf 50 Prozent bis 2025.

 

17.   Nachhaltig feiern: Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement und klimafreundliche Versorgung (Catering) bei Stadtfesten, Sportveranstaltungen und Bürgerfesten; Wahl klimafreundlicher Veranstaltungsorte inklusive klimafreundlicher Energieversorgung, beim Catering möglichst hoher Anteil an pflanzlichen, regionalen, saisonalen und Bio-Produkten, Vermeidung von Einwegverpackungen; Kommunikation klimafreundlicher Angebote.

 

18.   Kommunalwald: Ertüchtigung des Baumbestandes in jedem Stadt- und Ortsteil , auch durch Aufforsten bis zum Jahr 2030 mit jährlich mindestens 1000 Bäumen in Absprache mit dem Forstamt, insbesondere auch für derzeit  versiegelte stadteigene Flächen. Zudem wird nach Möglichkeit der Ersatz schwerer Technik durch Pferde angestrebt.

 

19.   Park- und Grünanlagen: Ertüchtigung und nachhaltige Pflege der Park- und Grünanlagen, beispielsweise des Marien- und Johannistals oder des Neuenhofer Parks , sodass sich Tier- und Pflanzenarten wieder ansiedeln können, und die Naherholung für die Einwohner gewährleistet wird.

 

20.   Wasser in der Stadt: Im gesamten Stadtgebiet wird die Einrichtung von Trinkbrunnen und Wasserspendern geprüft und schrittweise umgesetzt.

 

21.   Ökologische Landwirtschaft: Einrichtung eines städtischen Dialogs mit Bauern und Bürgern, die Eisenacher Boden privat oder gewerblich landwirtschaftlich nutzen. Es sollen Hilfen zum Umstieg auf eine ökologisch und klimatisch verträglichere landwirtschaftliche Nutzung gemeinsam mit dem Kreisbauernverband Eisenach-Bad Salzungen entwickelt und umgesetzt werden.

 

22.   CO2-Bilanz für den Verkehr: Die Stadtverwaltung legt eine CO2-Bilanz für den Verkehrsbereich Eisenachs vor, die unter anderem die Wechselwirkungen zwischen Eisenach und den Umlandgemeinden zeigt.

 

23.   Wärmepotenzial: Eine Potenzialerhebung soll zeigen, wie eine CO2-neutrale Wärmeversorgung in Eisenach aus Kostensicht am besten erreicht werden kann.

 

24.   Akteure vernetzen: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt auch gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund, Bund und Land aufzufordern, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Kommunen die Möglichkeit geben, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Klimawandel weiter einzudämmen.

 

25.   Maßnahmen anordnen und Bericht erstatten: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die verschiedenen Maßnahmen den einzelnen Dezernaten zuzuteilen, Einzelmaßnahmen hierzu anzuordnen und entsprechende Haushaltstitel in den Entwurf der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzuweisen. Fördermittel, die aktuell auf Landes- und Bundesebene zum Klimaschutz angeboten werden zu recherchieren und zur Umsetzung der oben genannten Maßnahmen zu nutzen. Im Haupt- und Finanzausschuss wird die Oberbürgermeisterin ab sofort einmal im Quartal unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt über die Umsetzungen des Klimabeschlusses berichten und weitere Vorschläge aus der Verwaltung sammeln und dem Stadtrat unterbreiten.


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

2

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen