Sitzung: 02.06.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr
Beschluss: Empfehlung geänderter Text
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0070-AT/2019
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport empfiehlt:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden
Folgen als Aufgabe von hoher Priorität für die Bürgerschaft, Politik,
Verwaltung und Wirtschaft an. Im Pariser Klimaschutzabkommen ist die
Bundesrepublik Deutschland die völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, die
globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten. Auch Kommunen, wie
die Stadt Eisenach, haben die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Erfüllung
dieses Ziels intensiv zu unterstützen. Im Wissen um diese Verantwortung
beschließt er nachfolgende Maßnahmen, um eine klimaneutrale Stadt zu werden und
einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten:
1.
Klimaschutzkonzept:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit der Erarbeitung eines
Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Eisenach, das geeignet ist, das Klima in der
Stadt schnell, nachhaltig und überprüfbar zu schützen und mit konkretem
Maßnahmenzeitplan und -abfolge versehen ist. Hierbei sollten die Erfahrungen
aus anderen Städten sowie die bundesweite Anpassungsstrategie Klimawandel
herangezogen werden. Bei der Erarbeitung des Konzeptes ist zu prüfen, ob ein/e
kommunale Klimaschutzmanager/in als zentrale Bündelungs- und
Organisationsstelle. Dabei sind vorhandene Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.
Das Konzept soll dem Stadtrat zur Beschlussfassung bis spätestens März 2021
vorgelegt werden.
2.
Konzepte
mit Fokus Klimaschutz: Alle Entwicklungs- und Planungskonzepte stehen zukünftig
unter dem Fokus Klimaschutz, Klimaanpassung und Erhalt der Biodiversität. Die
Flächen mit hoher ökologischer Wertigkeit müssen verbindlich im
Flächennutzungsplan und im Stadtentwicklungskonzept gekennzeichnet werden.
3.
Nachhaltiges
Wirtschaften: Aufbau eines Netzwerkes durch die Oberbürgermeisterin mit der
Zielstellung der Teilnahme von mindestens 50 Prozent aller Eisenacher
Unternehmen am Netzwerk „Nachhaltiges Wirtschaften“.
4.
Runder
Tisch: Wiederbelebung des „Runden Tisches Klimaschutz“ durch das zuständige
Dezernat der Stadtverwaltung unter Einbeziehung der Eisenacher „Fridays for
Future“ – Bewegung.
5.
Öffentliche
Gebäude werden „klimafit“: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die
Realisierung von Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und
öffentlichen Plätzen bis 2025 zu realisieren, insbesondere Beschattung und
Kühlung in der Stadt durch Begrünung von Gebäuden und Plätzen sowie Wasser
(Fließgewässer, Brunnen etc.) vorzunehmen.
6.
Altbauten:
Verdoppelung der Altbausanierungsrate bis 2030. Die Sanierungsrate für
Eisenacher Privat-Immobilien soll auf jährlich mindestens 2,5 Prozent erhöht
werden, die städtischer Immobilien auf mindestens 3 Prozent.
7.
Photovoltaik:
Die Photovoltaik in Eisenach soll bis 2025 so ausgebaut werden, dass sie
mindestens 15 % des Brutto-Stromverbrauchs erbringen kann. Hierbei müssen
insbesondere auch die kommunalen Gebäude, insbesondere auch die der 100 %
Beteiligungen der Stadt einbezogen werden.
8.
Energieversorgung:
Bis 2025 erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in der
Versorgungspflicht durch die EVB befinden ausschließlich, 100 Prozent „grünen“
und klimaneutralen Strom. Darüber hinaus sollen mit Hilfe von
Fördermöglichkeiten bis einschließlich 2027 sämtliche städtischen Straßen-
und andere Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Raum auf LED umgestellt. Die
Energieversorgung soll bis 2030 insgesamt klimaneutral werden.
9.
Städtische
Beteiligungen: Innerhalb der städtischen Beteiligungen setzt sich die
Oberbürgermeisterin, für die Umsetzung klimarelevanter Maßnahmen ein. Die
städtischen Beteiligungen werden dazu aufgerufen, sich verstärkt im Klimaschutz
zu engagieren und dem Stadtrat dazu jährlich im Beteiligungsbericht Bericht zu
erstatten.
10.
Stärkung
ÖPNV: Einrichtung von Sonderbuslinien mit P+R zur Reduzierung des Anteils an
motorisiertem Individualverkehr, insbesondere bei Stadtfesten (Sommergewinn etc.)
und Weihnachtsmarkt. Einführung des kostenlosen ÖPNV im Stadtgebiet- und
Ortsteilen am Wochenende.
11.
Klimaneutraler
ÖPNV: Der Fuhrpark des ÖPNV im Stadtverkehr soll auf alternative Antriebstechnologien
schrittweise umgestellt werden. Wobei die technologischen Entwicklungen,
insbesondere vor dem Hintergrund der zu wählenden Antriebstechnik
(Wasserstoff-, Elektroantrieb etc.), mit den jeweiligen Anschaffungs- und
Unterhaltungskosten abzuwägen ist.
12.
365
Euro-Jahreskarte für Bus und Bahn: Einführung einer 365 Euro-Jahreskarte für
den ÖPNV und Pendelverkehr innerhalb Thüringens (zahlbar in monatlichen Raten),
sobald das Land Thüringen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat.
13.
Radwege:
Ausbau von weiteren Radwegen in Stadtgebiet und Ortsteilen, sowie Ausbau der
Verbindungsachsen Nord-Süd und West-Ost.
14.
Fahrradabstellanlagen:
Parkplätze in Parkhäusern/Tiefgaragen und im öffentlichen Raum sollen stetig
mit Fahrradabstell- oder Radverkehrsanlagen ergänzt und umgewandelt werden.
15.
Parkraumbewirtschaftung:
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung, die die Kosten für die Bereitstellung
des öffentlichen Parkraums besser als bisher abbildet und Falschparken
konsequent ahndet. Gehwegparken wird stadtweit verhindert.
16.
Bio-Essen:
Stufenweise Aufstockung des Bio-Anteils an der Mittagsverpflegung in Eisenacher
Schulen und Kindertageseinrichtungen auf 30 Prozent bis 2022 und auf 50 Prozent
bis 2025.
17.
Nachhaltig
feiern: Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement und klimafreundliche Versorgung
(Catering) bei Stadtfesten, Sportveranstaltungen und Bürgerfesten; Wahl
klimafreundlicher Veranstaltungsorte inklusive klimafreundlicher
Energieversorgung, beim Catering möglichst hoher Anteil an pflanzlichen,
regionalen, saisonalen und Bio-Produkten, Vermeidung von Einwegverpackungen;
Kommunikation klimafreundlicher Angebote.
18.
Kommunalwald:
Ertüchtigung des Baumbestandes in jedem Stadt- und Ortsteil , auch durch
Aufforsten bis zum Jahr 2030 mit jährlich mindestens 1000 Bäumen in Absprache
mit dem Forstamt, insbesondere auch für derzeit
versiegelte stadteigene Flächen. Zudem wird nach Möglichkeit der Ersatz
schwerer Technik durch Pferde angestrebt.
19.
Park-
und Grünanlagen: Ertüchtigung und nachhaltige Pflege der Park- und Grünanlagen,
beispielsweise des Marien- und Johannistals oder des Neuenhofer Parks , sodass
sich Tier- und Pflanzenarten wieder ansiedeln können, und die Naherholung für
die Einwohner gewährleistet wird.
20.
Wasser
in der Stadt: Im gesamten Stadtgebiet wird die Einrichtung von Trinkbrunnen und
Wasserspendern geprüft und schrittweise umgesetzt.
21.
Ökologische
Landwirtschaft: Einrichtung eines städtischen Dialogs mit Bauern und Bürgern,
die Eisenacher Boden privat oder gewerblich landwirtschaftlich nutzen. Es
sollen Hilfen zum Umstieg auf eine ökologisch und klimatisch verträglichere
landwirtschaftliche Nutzung gemeinsam mit dem Kreisbauernverband Eisenach-Bad
Salzungen entwickelt und umgesetzt werden.
22.
CO2-Bilanz
für den Verkehr: Die Stadtverwaltung legt eine CO2-Bilanz für den
Verkehrsbereich Eisenachs vor, die unter anderem die Wechselwirkungen zwischen
Eisenach und den Umlandgemeinden zeigt.
23.
Wärmepotenzial:
Eine Potenzialerhebung soll zeigen, wie eine CO2-neutrale Wärmeversorgung in
Eisenach aus Kostensicht am besten erreicht werden kann.
24.
Akteure
vernetzen: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt auch gemeinsam mit dem
Städte- und Gemeindebund, Bund und Land aufzufordern, die rechtlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Kommunen die Möglichkeit
geben, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Klimawandel weiter einzudämmen.
25. Maßnahmen anordnen und Bericht erstatten: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die verschiedenen Maßnahmen den einzelnen Dezernaten zuzuteilen, Einzelmaßnahmen hierzu anzuordnen und entsprechende Haushaltstitel in den Entwurf der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzuweisen. Fördermittel, die aktuell auf Landes- und Bundesebene zum Klimaschutz angeboten werden zu recherchieren und zur Umsetzung der oben genannten Maßnahmen zu nutzen. Im Haupt- und Finanzausschuss wird die Oberbürgermeisterin ab sofort einmal im Quartal unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt über die Umsetzungen des Klimabeschlusses berichten und weitere Vorschläge aus der Verwaltung sammeln und dem Stadtrat unterbreiten.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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2 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |