Sitzung: 03.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0210-StR/2020
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1.
die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Teilbebauungsplans B 51.1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Ehemaliges
Umspannwerk Ost“ gemäß
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den nachfolgenden beschriebenen und
dargestellten Geltungsbereich:
Gemarkung
Eisenach, Flur 29, Flurstück Nr. 1623/3 (siehe Anlage 1).
2.
Der Vorentwurf des Teilbebauungsplanes, bestehend
aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 2) sowie der Begründung (Anlage 3) wird gebilligt und
als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4
Abs. 1 BauGB) bestimmt.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |