Beschluss: Empfehlung geänderter Text

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       Die zu erhebenden Gebühren für

a)      Nr. 4.2.1 Plakataufsteller zur gewerbsmäßigen Nutzung,

b)      Nr. 7.2 für die die Aufstellung von Tischen und Stühlen zur Bewirtung im Freien (nur in Verbindung mit einer bestehenden konzessionierten Gast- oder Schankwirtschaft),

c)       Nr. 7.3 Warenauslagen im Zusammenhang mit Verkaufsstellen z. B. Buchhandlung „Thalia“

gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach

sowie  die zu erhebenden Gebühren

d)      für Mobile Imbiss,- Kioske und Bewirtungseinrichtungen (Tische, Stühle, etc.)

für Gastronomiebetriebe im Bereich Karlsplatzes und Theaterplatzes

gem. Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung) und gem. Verwaltungskostensatzung werden auf Antrag erlassen.

2.       Der Erlass der Gebühren nach Punkt 1 gilt für den Zeitraum vom 20.03.2020 bis zum 31.08.2020. Bereits entrichtete Gebühren werden auf Antrag anteilig zurückgezahlt.

3.       Gaststätten im Sinne des Thüringer Gaststättengesetzes vom 09. Oktober 2008 können auf Antrag eigene Außenmöbel (Tische, Stühle, Stehtische) in angrenzende öffentliche Bereiche verschieben, soweit dem keine Rechtsvorschriften entgegenstehen.

4.       Die  zu erhebenden Gebühren für die Nutzung nach Punkt 3 gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach, der Grünanlagengebührensatzung und der Verwaltungskostensatzung werden bis zum 31.08.2020 nicht erlassen bzw. erhoben.

 


Abstimmung:

5

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen