Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung empfiehlt:

die Berufung der Mitglieder nach § 2 Abs. 1 Buchstabe g) – k) der Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung) vom 07.01.2020 für die Dauer seiner Amtszeit in folgender Besetzung:

1.       Frau Grit Schmähling, Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eisenach, als Vertreterin der Religionsgemeinschaften gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe g) der Friedhofsbeiratssatzung,

2.       Herr Thomas Herrmann, Landschaftsarchitekturbüro Herrmann, als ortsansässiger Landschaftsarchitekt gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe h) der Friedhofsbeiratssatzung ,

3.       Frau Petra Berger, Bestattungsinstitut Stadtwirtschaft Eisenach GmbH, als gesetzliche Vertreterin eines ortsansässigen Bestattungsunternehmens gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe i) der Friedhofsbeiratssatzung,

4.       Frau Saskia Schäfer, Steinmetzbetrieb Andreas Schäfer als gesetzliche Vertreterin eines ortsansässigen Steinmetzbetriebes gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe j) der Friedhofsbeiratssatzung sowie

5.       Herr Thomas Levknecht, Herr Gerald Popp, Herr Stefan Blankenburg und Herr Lutz Harseim als Eisenacher Bürger gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe k) der Friedhofsbeiratssatzung.


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung