Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

dem 4. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ nicht zuzustimmen und die Begründung mit dem Umweltbericht nicht zu billigen.

Der B‐Plan ist dem Stadtrat unter Beachtung folgender Maßgaben erneut vorzulegen:

1.       Herausnahme des eingeschränkten Gewerbegebietes an der Dr.‐Moritz‐Mitzenheim‐Str. und Umwandlung in eine Grünfläche und

2.       Herausnahme der Überbauung der Goethestraße.

 


Abstimmung:

31

Stimmen dafür

 

1

Stimme dagegen

 

0

Stimmenthaltungen