Sitzung: 14.07.2020 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 4
Vorlage: 0070-AT/2019
Abstimmung über den gemeinsamen Alternativantrag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach erkennt die Eindämmung des Klimawandels und seiner
schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von hoher Priorität für die Bürgerschaft,
Politik, Verwaltung und Wirtschaft an.
Im Pariser Klimaschutzabkommen ist die Bundesrepublik Deutschland die
völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen, die globale Erwärmung deutlich
unter 2 Grad Celsius zu halten. Auch Kommunen, wie die Stadt Eisenach, haben
die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Erfüllung dieses Ziels intensiv zu
unterstützen. Im Wissen um diese Verantwortung beschließt er nachfolgende
Maßnahmen, um eine klimaneutrale Stadt zu werden und einen Beitrag zum
Klimaschutz zu leisten:
1.
Klimaschutzkonzept: Die Oberbürgermeisterin wird
beauftragt, mit der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt
Eisenach, das geeignet ist, das Klima in der Stadt schnell, nachhaltig und
überprüfbar zu schützen und mit konkretem Maßnahmenzeitplan und -abfolge
versehen ist. Hierbei sollten die Erfahrungen aus anderen Städten sowie die
bundesweite Anpassungsstrategie Klimawandel herangezogen werden. Bei der
Erarbeitung des Konzeptes ist zu prüfen, ob ein/e kommunale
Klimaschutzmanager/in als zentrale Bündelungs- und Organisationsstelle. Dabei
sind vorhandene Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Das Konzept soll dem
Stadtrat zur Beschlussfassung bis spätestens März 2021 vorgelegt werden.
2.
Konzepte mit Fokus Klimaschutz: Alle Entwicklungs-
und Planungskonzepte stehen zukünftig unter dem Fokus Klimaschutz,
Klimaanpassung und Erhalt der Biodiversität. Die Flächen mit hoher ökologischer
Wertigkeit müssen verbindlich im Flächennutzungsplan und im
Stadtentwicklungskonzept gekennzeichnet werden.
3.
Nachhaltiges Wirtschaften: Aufbau eines Netzwerkes
durch die Oberbürgermeisterin mit der Zielstellung der Teilnahme von mindestens
50 Prozent aller Eisenacher Unternehmen am Netzwerk „Nachhaltiges
Wirtschaften“.
4.
Runder Tisch: Wiederbelebung des „Runden Tisches
Klimaschutz“ durch das zuständige Dezernat der Stadtverwaltung unter
Einbeziehung der Eisenacher „Fridays for Future“ – Bewegung.
5.
Öffentliche Gebäude werden „klimafit“: Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Realisierung von
Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und öffentlichen
Plätzen bis 2025 zu realisieren, insbesondere Beschattung und Kühlung in der
Stadt durch Begrünung von Gebäuden und Plätzen sowie Wasser (Fließgewässer,
Brunnen etc.) vorzunehmen.
6.
Altbauten: Verdoppelung der Altbausanierungsrate bis
2030. Die Sanierungsrate für Eisenacher Privat-Immobilien soll auf jährlich
mindestens 2,5 Prozent erhöht werden, die städtischer Immobilien auf mindestens
3 Prozent.
7.
Photovoltaik:
Die Photovoltaik in Eisenach soll bis 2025 so ausgebaut werden, dass sie
mindestens 15 % des Brutto-Stromverbrauchs erbringen kann. Hierbei müssen insbesondere auch die
kommunalen Gebäude, insbesondere auch die der 100 % Beteiligungen der Stadt
einbezogen werden.
8.
Energieversorgung: Bis
2025 erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Versorgungspflicht
durch die EVB befinden ausschließlich, 100 Prozent „grünen“ und klimaneutralen
Strom. Darüber hinaus sollen mit Hilfe von Fördermöglichkeiten bis
einschließlich 2027 sämtliche städtischen Straßen- und andere
Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Raum auf LED umgestellt. Die
Energieversorgung soll bis 2030 insgesamt klimaneutral werden.
9.
Städtische
Beteiligungen: Innerhalb der städtischen Beteiligungen setzt sich die
Oberbürgermeisterin, für die Umsetzung klimarelevanter Maßnahmen ein. Die
städtischen Beteiligungen werden dazu aufgerufen, sich verstärkt im Klimaschutz
zu engagieren und dem Stadtrat dazu jährlich im Beteiligungsbericht Bericht zu
erstatten.
10.
Stärkung
ÖPNV: Einrichtung von Sonderbuslinien mit P+R zur Reduzierung des Anteils an
motorisiertem Individualverkehr, insbesondere bei Stadtfesten (Sommergewinn
etc.) und Weihnachtsmarkt. Einführung des kostenlosen ÖPNV im Stadtgebiet- und
Ortsteilen am Wochenende.
11.
Klimaneutraler
ÖPNV: Der Fuhrpark des ÖPNV im Stadtverkehr soll auf alternative
Antriebstechnologien schrittweise umgestellt werden. Wobei die technologischen Entwicklungen,
insbesondere vor dem Hintergrund der zu wählenden Antriebstechnik
(Wasserstoff-, Elektroantrieb etc.), mit den jeweiligen Anschaffungs- und
Unterhaltungskosten abzuwägen ist.
12.
365
Euro-Jahreskarte für Bus und Bahn: Einführung einer 365 Euro-Jahreskarte für
den ÖPNV und Pendelverkehr innerhalb Thüringens (zahlbar in monatlichen Raten),
sobald das Land Thüringen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat.
13.
Radwege: Ausbau von weiteren Radwegen in Stadtgebiet
und Ortsteilen, sowie Ausbau der Verbindungsachsen Nord-Süd und West-Ost.
14.
Fahrradabstellanlagen:
Parkplätze in Parkhäusern/Tiefgaragen und im öffentlichen Raum sollen stetig
mit Fahrradabstell- oder Radverkehrsanlagen ergänzt und umgewandelt werden.
15.
Parkraumbewirtschaftung: Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung, die die Kosten für die Bereitstellung des öffentlichen
Parkraums besser als bisher abbildet und Falschparken konsequent ahndet.
Gehwegparken wird stadtweit verhindert.
16.
Bio-Essen:
Stufenweise Aufstockung des Bio-Anteils an der Mittagsverpflegung in Eisenacher
Schulen und Kindertageseinrichtungen auf 30 Prozent bis 2022 und auf 50 Prozent
bis 2025.
17.
Nachhaltig
feiern: Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement und klimafreundliche Versorgung
(Catering) bei Stadtfesten, Sportveranstaltungen und Bürgerfesten; Wahl
klimafreundlicher Veranstaltungsorte inklusive klimafreundlicher
Energieversorgung, beim Catering möglichst hoher Anteil an pflanzlichen,
regionalen, saisonalen und Bio-Produkten, Vermeidung von Einwegverpackungen;
Kommunikation klimafreundlicher Angebote.
18.
Kommunalwald:
Ertüchtigung des Baumbestandes in jedem Stadt- und Ortsteil , auch durch
Aufforsten bis zum Jahr 2030 mit jährlich mindestens 1000 Bäumen in Absprache
mit dem Forstamt, insbesondere auch für derzeit
versiegelte stadteigene Flächen. Zudem wird nach Möglichkeit der Ersatz
schwerer Technik durch Pferde angestrebt.
19.
Park-
und Grünanlagen: Ertüchtigung und nachhaltige Pflege der Park- und Grünanlagen,
beispielsweise des Marien- und Johannistals oder des Neuenhofer Parks , sodass
sich Tier- und Pflanzenarten wieder ansiedeln können, und die Naherholung für
die Einwohner gewährleistet wird.
20.
Wasser
in der Stadt: Im gesamten Stadtgebiet wird die Einrichtung von Trinkbrunnen und
Wasserspendern geprüft und schrittweise umgesetzt.
21.
Ökologische
Landwirtschaft: Einrichtung eines städtischen Dialogs mit Bauern und Bürgern,
die Eisenacher Boden privat oder gewerblich landwirtschaftlich nutzen. Es
sollen Hilfen zum Umstieg auf eine ökologisch und klimatisch verträglichere
landwirtschaftliche Nutzung gemeinsam mit dem Kreisbauernverband Eisenach-Bad
Salzungen entwickelt und umgesetzt werden.
22.
CO2-Bilanz
für den Verkehr: Die Stadtverwaltung legt eine CO2-Bilanz für den
Verkehrsbereich Eisenachs vor, die unter anderem die Wechselwirkungen zwischen
Eisenach und den Umlandgemeinden zeigt.
23.
Wärmepotenzial:
Eine Potenzialerhebung soll zeigen, wie eine CO2-neutrale Wärmeversorgung in
Eisenach aus Kostensicht am besten erreicht werden kann.
24.
Akteure
vernetzen: Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt auch gemeinsam mit dem
Städte- und Gemeindebund, Bund und Land aufzufordern, die rechtlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Kommunen die Möglichkeit
geben, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Klimawandel weiter
einzudämmen.
25.
Maßnahmen anordnen und Bericht erstatten: Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die verschiedenen Maßnahmen den einzelnen
Dezernaten zuzuteilen, Einzelmaßnahmen hierzu anzuordnen und entsprechende
Haushaltstitel in den Entwurf der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzuweisen. Fördermittel, die aktuell auf Landes- und
Bundesebene zum Klimaschutz angeboten werden zu recherchieren und zur Umsetzung
der oben genannten Maßnahmen zu nutzen. Im Haupt- und Finanzausschuss
wird die Oberbürgermeisterin ab sofort einmal im Quartal unter einem
gesonderten Tagesordnungspunkt über die Umsetzungen des Klimabeschlusses
berichten und weitere Vorschläge aus der Verwaltung sammeln und dem Stadtrat
unterbreiten.
Abstimmung: |
25 |
Stimmen dafür |
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4 |
Stimmen dagegen |
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4 |
Stimmenthaltungen |