Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin veranlasst die Erstellung einer Handlungsanweisung in Form eines Gestaltungshandbuches für die öffentlichen Erschließungsanlagen (Erschließungsanlagen gemäß § 33 Kommunalabgabengesetz) in den Flächendenkmalen der Südstadt. In dem Handbuch ist der Bestand der Anlagen zu erfassen und zu beschreiben. Darauf aufbauend soll ein (erstes) Konzept in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalbehörden erstellt werden, das in Form einer Bürgeranhörung mit den Anliegern und Bürgern erörtert werden soll.

Über den Fortschritt der Umsetzung soll dem Stadtrat zweimal jährlich Bericht erstellt werden. Für die Bestandserfassung und für das Konzept sind für das Haushaltsjahr 2020 zunächst 5000 € bereitzustellen. Es ist zu prüfen, ob hierfür Fördermittel eingeworben werden können.


Abstimmung:

20

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

5

Stimmenthaltungen