Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

folgende Änderung der Geschäftsordnung:

Neuaufnahme des § 20 mit dem Wortlaut wie folgt:

 

§ 20 Aktuelle Stunde

 

(1) Auf Antrag der Oberbürgermeisterin oder einer Fraktion findet im Stadtrat eine Aussprache über ein bestimmtes bezeichnetes Thema von allgemeinem kommunalem aktuellem Interesse statt. Sie ist jeweils vor dem ersten Tagesordnungspunkt des öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Teils einer Stadtratssitzung durchzuführen. Die Dauer der einzelnen Redebeiträge soll 5 Minuten, die der aktuellen Stunde insgesamt 45 Minuten nicht überschreiten. Jeder der im Stadtrat vertretenen Fraktionen ist die Möglichkeit zu einem Redebeitrag zu geben.

 

(2) Jede Fraktion hat das Recht pro Kalenderjahr bis zu zwei „Aktuelle Stunden“ zu beantragen. Fraktionslose Stadtratsmitglieder haben das Recht sich in Fraktionsstärke zusammen zu schließen, um zwei „Aktuelle Stunden“ pro Kalenderjahr zu beantragen.

 

(3) Der Antrag auf Durchführung der das Thema der „Aktuellen Stunde“ benennt, ist frühestens nach Antragsschluss für Stadtratsvorlagen und spätestens 4 Tage vor einer Stadtratssitzung schriftlich bei der Oberbürgermeisterin einzureichen. Inhalt und Aktualität des Themas sind schriftlich zu begründen. Er ist den anderen Fraktionen von der Oberbürgermeisterin zur Kenntnis zu geben

 

(4) In einer Stadtratssitzung wird nur eine „Aktuelle Stunde“ durchgeführt. Sind mehrere „Aktuelle Stunden“ zu einer Sitzung beantragt, wird über die Durchführung der zuerst beantragten vorrangig entschieden.


Abstimmung:

1

Stimmen dafür

 

4

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen

 

Damit wird der Antrag dem Stadtrat nicht zur Beschlussfassung empfohlen.