Sitzung: 25.06.2010 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0357-StR/2010
Das Stadtratsmitglied, Herr Schneider, nimmt
an der Beratung und Beschlussfassung aus Gründen des § 38 ThürKO nicht teil.
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes B 10.2 “DRK-Pflegeeinrichtung/Hospitalstraße”/Vorhaben- und
Erschließungsplanes gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für den nachfolgend
beschriebenen und im Planentwurf dargestellten Geltungsbereich (Gemarkung
Eisenach, Flur 54, Teilfläche des Flurstückes-Nr. 4382/4).
Begrenzung:
- im Norden durch die Karl- Marx- Straße,
- im Osten durch die
Hospitalstraße,
- im Süden durch eine gedachte
Trennlinie innerhalb des Flurstückes- Nr. 4382/4,
- im Westen durch die August-
Bebel- Straße;
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird folgendes Planungsziel
ange-strebt:
Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen brachliegenden Fläche durch
Errichtung eines Pflegeheimes.
2.
die Anwendung des beschleunigten
Verfahrens gem. § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit dem vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB;
3.
den 1. Entwurf zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan/Vorhaben- und Er-schließungsplan, bestehend aus dem Planentwurf
Teil A (Plandarstellung), Teil B (textliche Festsetzungen), Teil C (Vorhaben-
und Erschließungsplan) sowie der Begründung zu billigen;
4.
die Durchführung der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a
Abs. 2; 4 BauGB sowie § 4 b BauGB; die Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13 a
Abs. 3 BauGB.
Abstimmung: |
28 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |