Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Das Stadtratsmitglied, Herr Schneider, nimmt an der Beratung und Beschlussfassung aus Gründen des § 38 ThürKO nicht teil.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.             die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes B 10.2 “DRK-Pflegeeinrichtung/Hospitalstraße”/Vorhaben- und Erschließungsplanes gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für den nachfolgend beschriebenen und im Planentwurf dargestellten Geltungsbereich (Gemarkung Eisenach, Flur 54, Teilfläche des Flurstückes-Nr. 4382/4).           
Begrenzung:
- im Norden durch die Karl- Marx- Straße, 

- im Osten durch die Hospitalstraße,          

- im Süden durch eine gedachte Trennlinie innerhalb des Flurstückes- Nr. 4382/4,

- im Westen durch die August- Bebel- Straße;      

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird folgendes Planungsziel ange-strebt:   
Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen brachliegenden Fläche durch Errichtung eines Pflegeheimes.

2.             die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB in Verbindung mit dem vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB;

3.             den 1. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan/Vorhaben- und Er-schließungsplan, bestehend aus dem Planentwurf Teil A (Plandarstellung), Teil B (textliche Festsetzungen), Teil C (Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie der Begründung zu billigen;

4.             die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2; 4 BauGB sowie § 4 b BauGB; die Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13 a Abs. 3 BauGB.


Abstimmung:

28

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen