Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Die Satzung der Stadt Eisenach über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) entsprechend der Anlage 1 mit allen Änderungen der Anlage 3 mit Ausnahme des § 5 - Verteilerschlüssel.


Abstimmung:

1

Stimme dafür

 

3

Stimmen dagegen

 

3

Stimmenthaltungen

 

Damit wird die Beschlussvorlage dem Stadtrat nicht zur Beschlussfassung empfohlen.