Sitzung: 22.09.2020 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0306-StR/2020
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. die
Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher
Belange zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes gemäß Anlage 1.
2. das
Abwägungsprotokoll unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses
(Zusammenfassung) mit den aufgeführten Abwägungsvorschlägen gemäß Anlage 2.
3. das
Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
4.
das die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem
Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt werden.
5. den
vorliegenden Bebauungsplan Nr. 48 „Erweiterung Pflinzhöck” Stockhausen
(bestehend aus der Planzeichnung –Teil A und den textlichen Festsetzungen -Teil
B) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlagen 3 und 4).
6. die
Begründung und den Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlage 5 und
6).
7. das
gem. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Satzung vor ihrer
Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wird.
8. die Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
Abstimmung: |
35 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |