Sitzung: 22.09.2020 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0358-StR/2020
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die
in Punkt 2 und Punkt 4 des Beschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020,
StR/0162/2020 gesetzte Frist der Gebührenbefreiung für Sondernutzungen vom
31.08.2020 bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Ebenso wird die in Nr. 3
beschlossene Ausdehnung der Außengastronomie bis zum 31.12.2020 verlängert.
Abstimmung: |
35 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |