Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport empfiehlt:

1.       die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes gemäß Anlage 1.

2.       das Abwägungsprotokoll unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses (Zusammenfassung) mit den aufgeführten Abwägungsvorschlägen gemäß Anlage 2.

3.       das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

4.       das die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt werden.

5.       den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 48 „Erweiterung Pflinzhöck” Stockhausen (bestehend aus der Planzeichnung –Teil A und den textlichen Festsetzungen -Teil B) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlagen 3 und 4).

6.       die Begründung und den Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlage 5 und 6).

7.       das gem. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Satzung vor ihrer Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wird.

8.       die Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen