Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) für den Gesamthaushalt 2020 in den in der Anlage 1 Punkt C genannten Haushaltsstellen / Deckungskreisen mit einer Gesamtsumme von 2.940.183 €.

2.       Die Sperre tritt mit sofortiger Wirkung bei Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2020 in Kraft.

3.       Die Aufhebung der Sperre ist im Bedarfsfall nach hinreichender Begründung durch die Verwaltung mit Beträgen

a)      bis einschließlich 10.000 € durch die Oberbürgermeisterin

b)      über 10.000 € durch den Haupt- und Finanzausschuss

möglich.


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen