Sitzung: 19.11.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0415-JHA/2020
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
1. Die “Richtlinien zur Förderung von Kinder-
und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und -erholung in der
Stadt Eisenach” in der am 01.01.2007 in Kraft getretenen Fassung werden
hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge, folglich der möglichen Höhe der
Förderung für das Jahr 2021 ausgesetzt.
2. Die Verfahrens- und Formregelungen der
Richtlinien, insbesondere das Antragsverfahren (mit Ausnahme der unten
stehenden, geänderten Antragsfristen), die Verwendungsnachweisführung (incl.
der Antrags- und Nachweisformulare) und die Folgen nicht zweckbestimmter
Verwendung von Fördermitteln sind entsprechend weiter anzuwenden.
Hinsichtlich der Antragstellungen nach den Richtlinien 1 (Kinder- und
Jugend-erholung), 2 (Internationale Jugendarbeit), 3 (außerschulische
Jugendbildung und Mitarbeiterfortbildung), 5 (investive Förderung von
Einrichtungen und Trägern der Jugendarbeit), 6 (Werterhaltung und Renovierung
von Jugendeinrichtungen), 7 (nichtinvestive Innenausstattungen und Materialien
für die Jugendgruppenarbeit), 10 (Familienerholung) und 11 (Familienbildung)
müssen die Anträge bis spätestens 31.03. des jeweiligen Förderjahres
eingereicht werden.
3. Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung entscheidet ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Dazu legt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist eine Liste der beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vor.
Abstimmung: |
10 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |