Sitzung: 26.01.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 0503-StR/2021
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
Aufgrund § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach in Verbindung mit § 7 Abs. 3 des Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) ist der Einwohnerantrag der Bürgerinitiative „5G-frei“ für Eisenach und die Wartburgregion, eingereicht am 01.12.2020, unzulässig.
Abstimmung: |
5 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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2 |
Stimmenthaltungen |