Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Aufgrund § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach in Verbindung mit § 7 Abs. 3 des Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) ist der Einwohnerantrag der Bürgerinitiative „5G-frei“ für Eisenach und die Wartburgregion, eingereicht am 01.12.2020, unzulässig.


Abstimmung:

5

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen