Sitzung: 26.01.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0501-StR/2021
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
die
in Punkt 2 und Punkt 4 des Ausgangsbeschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020
(Vorlage 0274-AT/2020), dessen Verlängerung vom 11.09.2020 (Vorlage:
0358-StR/2020) sowie die darin gesetzte Frist der Gebührenbefreiung für
Sondernutzungen (31.12.2020) erneut zu verlängern. Die Gebührenbefreiung gilt
für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021. Ebenso wird die in Nr. 3
des Ausgangsbeschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020 (Vorlage 0274-AT/2020)
beschlossene Ausdehnung der Außengastronomie bis zum 31.12.2021 verlängert.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |