Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Aufgrund § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach in Verbindung mit § 7 Abs. 3 des Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) ist der Einwohnerantrag der Bürgerinitiative „5G-frei“ für Eisenach und die Wartburgregion, eingereicht am 01.12.2020, unzulässig.


Abstimmung:

27

Stimmen dafür

 

5

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung