Sitzung: 16.02.2021 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0503-StR/2021
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Aufgrund § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach in Verbindung mit § 7 Abs. 3 des Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) ist der Einwohnerantrag der Bürgerinitiative „5G-frei“ für Eisenach und die Wartburgregion, eingereicht am 01.12.2020, unzulässig.
Abstimmung: |
27 |
Stimmen dafür |
|
5 |
Stimmen dagegen |
|
1 |
Stimmenthaltung |