Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die in Punkt 2 und Punkt 4 des Ausgangsbeschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020 (Vorlage 0274-AT/2020), dessen Verlängerung vom 11.09.2020 (Vorlage: 0358-StR/2020) sowie die darin gesetzte Frist der Gebührenbefreiung für Sondernutzungen (31.12.2020) erneut zu verlängern. Die Gebührenbefreiung gilt für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021. Ebenso wird die in Nr. 3 des Ausgangsbeschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020 (Vorlage 0274-AT/2020) beschlossene Ausdehnung der Außengastronomie bis zum 31.12.2021 verlängert.

 


Abstimmung:

32

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen