Sitzung: 16.02.2021 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: AF-0137/2020
II. Fragestellung
Wie wird dieser bekannte und differenzierte Sachverhalt in
der zu ändernden Unterkunftsrichtlinie für 2021 angepasst und wann liegt diese
Anpassung der Öffentlichkeit vor, da geänderte Kostenbestandteile in der Regel
6 Wochen vor Anfall bekannt sein sollten? (Anliegen im BK-Umlageverfahren)