Beschluss: zur Kenntnis genommen

II. Fragestellung

 

Wie wird dieser bekannte und differenzierte Sachverhalt in der zu ändernden Unterkunftsrichtlinie für 2021 angepasst und wann liegt diese Anpassung der Öffentlichkeit vor, da geänderte Kostenbestandteile in der Regel 6 Wochen vor Anfall bekannt sein sollten? (Anliegen im BK-Umlageverfahren)