Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.1 „Palmental Ost“ wird gemäß Anlage 1 verkleinert. Der Änderungsbeschluss ist bekannt zu machen.

2.       Dem Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.1 „Palmental Ost“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil (Anlage 2), wird zugestimmt; die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

3.       Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beauftragt. Ort und Dauer der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen. Die nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Beteiligten (Behörden und Träger öffentlicher Belange) werden über die öffentlichen Auslegung informiert.


Abstimmung:

34

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung