Sitzung: 16.03.2021 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 8, Enthaltungen: 6
Vorlage: 0396-StR/2020
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)
entsprechend der Anlage mit der
folgenden beschlossenen Änderung:
Der Entwurf der
Gebührensatzung wird unter § 5 Gebührenverzeichnis wie folgt geändert:
6.1.1 Grundgebühr
für die Vorhaltung der Trauerhalle/Kapelle auf dem Hauptfriedhof je
Bestattungsfall 50,00
Euro
6.1.2 für die
Benutzung der Trauerhalle/Kapelle auf dem Hauptfriedhof
Dauer 1 Stunde 150
Euro
Zuschlag für jede weitere angefangene halbe Stunde 75 Euro
Abstimmung: |
19 |
Stimmen dafür |
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8 |
Stimmen dagegen |
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6 |
Stimmenthaltungen |