Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) entsprechend der Anlage mit der folgenden beschlossenen Änderung:

Der Entwurf der Gebührensatzung wird unter § 5 Gebührenverzeichnis wie folgt geändert:

6.1.1 Grundgebühr für die Vorhaltung der Trauerhalle/Kapelle auf dem Hauptfriedhof je Bestattungsfall                                                                                     50,00 Euro

6.1.2 für die Benutzung der Trauerhalle/Kapelle auf dem Hauptfriedhof

Dauer 1 Stunde                                                                                              150 Euro

Zuschlag für jede weitere angefangene halbe Stunde                 75 Euro


Abstimmung:

19

Stimmen dafür

 

8

Stimmen dagegen

 

6

Stimmenthaltungen