Sitzung: 04.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0547-JHA/2021
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
die Bildung eines Unter-ausschusses. Die
Bildung des Unterausschusses erfolgt mit dem Ziel der Erarbeitung des
Jugendförderplanes 2021 und zur Entwicklung von Perspektiven für den Bereich
der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen
Jugendschutzes (Jugendförderung) in der Stadt Eisenach ab 2022.
Dem
Unterausschuss können:
- maximal sechs Vertreter/innen der im
Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen des Stadtrates oder unter
Anrechnung auf diese Zahl auch andere in der Jugendhilfe erfahrene Frauen
und Männer,
- auf Vorschlag der Liga der
Wohlfahrtsverbände ein/-e Vertreter/ -in, der in der Stadt Eisenach
wirkenden und anerkannten Wohlfahrtsverbände,
- auf Vorschlag des Stadtjugendringes
Eisenach e.V. ein/-e Vertreter/ -in, der in der Stadt Eisenach wirkenden
und anerkannten Jugendverbände und
- als beratendes und geschäftsführendes
Mitglied ein/e Vertreter/in der Verwaltung des Jugendamtes angehören.
Die Benennung der Vertreter*innen soll bis
spätestens 10.03.2021 in der Verwaltung des Jugendamtes vorliegen.
Sollte eine der benannten Gruppen keine/ -n
Vertreter/ -in entsenden, entfällt der Platz ersatzlos. Zu bestimmten
Sachverhalten können weitere erfahrene Fachkräfte beratend hinzugezogen werden.
Den Vorsitz des Unterausschusses soll ein
stimmberechtigtes Mitglied haben, das vom Jugendhilfeausschuss bestimmt wird.
Die Sitzungen des Unterausschusses sind nicht
öffentlich.
Die Arbeit des Unterausschusses ist bis
22.04.2021 zeitlich befristet.
Abstimmung: |
8 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |