Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Bildung eines Unter-ausschusses. Die Bildung des Unterausschusses erfolgt mit dem Ziel der Erarbeitung des Jugendförderplanes 2021 und zur Entwicklung von Perspektiven für den Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes (Jugendförderung) in der Stadt Eisenach ab 2022.

Dem Unterausschuss können:

  • maximal sechs Vertreter/innen der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen des Stadtrates oder unter Anrechnung auf diese Zahl auch andere in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer,
  • auf Vorschlag der Liga der Wohlfahrtsverbände ein/-e Vertreter/ -in, der in der Stadt Eisenach wirkenden und anerkannten Wohlfahrtsverbände, 
  • auf Vorschlag des Stadtjugendringes Eisenach e.V. ein/-e Vertreter/ -in, der in der Stadt Eisenach wirkenden und anerkannten Jugendverbände und
  • als beratendes und geschäftsführendes Mitglied ein/e Vertreter/in der Verwaltung des Jugendamtes  angehören.

Die Benennung der Vertreter*innen soll bis spätestens 10.03.2021 in der Verwaltung des Jugendamtes vorliegen.

Sollte eine der benannten Gruppen keine/ -n Vertreter/ -in entsenden, entfällt der Platz ersatzlos. Zu bestimmten Sachverhalten können weitere erfahrene Fachkräfte beratend hinzugezogen werden.

Den Vorsitz des Unterausschusses soll ein stimmberechtigtes Mitglied haben, das vom Jugendhilfeausschuss bestimmt wird.

Die Sitzungen des Unterausschusses sind nicht öffentlich.

Die Arbeit des Unterausschusses ist bis 22.04.2021 zeitlich befristet.

 


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen