Sitzung: 04.05.2021 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 0592-StR/2021
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die teilweise
Aufhebung des Stadtratsbeschlusses StR/0815/2019 vom 12.03.2019 bezüglich der
Ausführungen unter Nr. 1 a dritter Anstrich – Aufgabenübertragung der unteren
Gewerbebehörde an den Wartburgkreis zunächst für die Dauer von drei Jahren.
2.
Die Beauftragung der Oberbürgermeisterin im Punkt 2
a des Stadtratsbeschlusses wird hinsichtlich der Aufgaben der unteren
Gewerbebehörde ebenfalls zurückgenommen.
3. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem
Stadtrat im 3. Quartal 2024 eine
Evaluation der Kosten und der Arbeit mit einer fundierten Bewertung vorzulegen.
Abstimmung: |
29 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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4 |
Stimmenthaltungen |