Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       Die teilweise Aufhebung des Stadtratsbeschlusses StR/0815/2019 vom 12.03.2019 bezüglich der Ausführungen unter Nr. 1 a dritter Anstrich – Aufgabenübertragung der unteren Gewerbebehörde an den Wartburgkreis zunächst für die Dauer von drei Jahren.

2.       Die Beauftragung der Oberbürgermeisterin im Punkt 2 a des Stadtratsbeschlusses wird hinsichtlich der Aufgaben der unteren Gewerbebehörde ebenfalls zurückgenommen.

3.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat im 3. Quartal 2024 eine Evaluation der Kosten und der Arbeit mit einer fundierten Bewertung vorzulegen.

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung