Sitzung: 15.06.2021 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 7, Enthaltungen: 9
Vorlage: 0515-StR/2021
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemäß der Aufstellung in Anlage 1 sowie
gemäß der zeichnerischen Darstellungen in Anlage 2 und 3 zu erweitern,
2. in der Begründung (Anlage 5) für die
Gesamthöhe der Anlagen eine feste Höhen-begrenzung mit 500 m über NHN als
festes Planungsziel aufzunehmen.
3. die Planzeichnung mit Darstellung des neuen
Geltungsbereichs (Anlage 4) und die Begründung (Anlage 5 mit Änderung gem. Punkt 2) mit Aussagen über die allgemeinen Ziele und
Zwecke, Alternativvorschlägen, welche für die Neugestaltung und Entwicklung des
Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung, zur Offenlegung zu billigen,
4.
die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
sowie
5.
die ortsübliche Bekanntmachung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Abstimmung: |
15 |
Stimmen dafür |
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7 |
Stimmen dagegen |
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9 |
Stimmenthaltungen |