Sitzung: 08.06.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung geänderter Text
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 0515-StR/2021
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1.
den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemäß der Aufstellung in Anlage 1 sowie
gemäß der zeichnerischen Darstellungen in Anlage 2 und 3 zu erweitern,
2.
in der Begründung (Anlage 5) für die Gesamthöhe der
Anlagen eine feste Höhenbegrenzung mit 500 m über NHN als festes Planungsziel
aufzunehmen.
3.
die
Planzeichnung mit Darstellung des neuen Geltungsbereichs (Anlage 4) und
die Begründung (Anlage 5 mit Änderung gem. Punkt 2) mit Aussagen über die allgemeinen Ziele und
Zwecke, Alternativvorschlägen, welche für die Neugestaltung und Entwicklung des
Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung, zur Offenlegung zu billigen,
4.
die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
sowie
5. die
ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Abstimmung: |
5 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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2 |
Stimmenthaltungen |