Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemäß der Aufstellung in Anlage 1 sowie gemäß der zeichnerischen Darstellungen in Anlage 2 und 3 zu erweitern,

2.       in der Begründung (Anlage 5) für die Gesamthöhe der Anlagen eine feste Höhenbegrenzung mit 500 m über NHN als festes Planungsziel aufzunehmen.

3.       die Planzeichnung mit Darstellung des neuen Geltungsbereichs (Anlage 4) und die Begründung (Anlage 5 mit Änderung gem. Punkt 2) mit Aussagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke, Alternativvorschlägen, welche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, zur Offenlegung zu billigen,

4.       die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie

5.       die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


Abstimmung:

5

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

2

Stimmenthaltungen