Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Abweichend von § 7 Abs. 2 Buchst. a) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach wird die Oberbürgermeisterin ermächtigt, Aufträge, für die die zuständigen Ausschüsse oder der Stadtrat die Einleitung des Vergabeverfahrens (§ 29 Abs. 1 Buchst. c) und § 30 Abs. 1 Buchst a) der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach) beschlossen haben und eine Vorlage der Vergabeentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Buchst. c) Satz 2 und § 30 Abs. 1 Buchst a) Satz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach nicht erforderlich ist, zu vergeben. Die Ermächtigung gilt bis zum Inkrafttreten der Änderung des § 7 Abs. 2 Buchst. a) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung