Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 51.1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Ehemaliges Umspannwerk Ost“ als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 1), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C),

2.       die Begründung und den Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlage 2),

3.       dass gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Satzung vor ihrer Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist,

4.       die öffentliche Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.

 


Abstimmung:

5

Stimmen dafür

 

1

Stimme dagegen

 

1

Stimmenthaltung