Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der vorliegende Abwägungsvorschlag über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“ wird gemäß Anlage 1 und Anlage 2 als Ergebnis der Abwägung beschlossen und geht als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensakte zum Bebauungsplan ein. Das Ergebnis der Abwägung wird den Beteiligten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mitgeteilt.

 


Abstimmung:

26

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung