Sitzung: 28.09.2021 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0727-StR/2021
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Stadt Eisenach
bleibt entsprechend den Regelungen im § 3 Abs. 2 Nr. 2 c des Thüringer Gesetzes
zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der
kreisfreien Stadt Eisenach (Eisenach-Neugliederungsgesetz – EisenachNGG) Träger
des öffentlichen Stadtverkehrs nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes
über den öffentlichen Personennahverkehr in der Fassung vom 22. Juni 2005 in
der jeweils geltenden Fassung.
Abstimmung: |
33 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |