Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 33, dagegen: 0, Enthaltung: 0

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach bleibt entsprechend den Regelungen im § 3 Abs. 2 Nr. 2 c des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach (Eisenach-Neugliederungsgesetz – EisenachNGG) Träger des öffentlichen Stadtverkehrs nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in der Fassung vom 22. Juni 2005 in der jeweils geltenden Fassung.


Abstimmung:

33

Stimmen dafür

0

Stimmen dagegen

0

Stimmenthaltungen