Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach bleibt entsprechend den Regelungen im § 3 Abs. 2 Nr. 2 c des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach (Eisenach-Neugliederungsgesetz – EisenachNGG) Träger des öffentlichen Stadtverkehrs nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in der Fassung vom 22. Juni 2005 in der jeweils geltenden Fassung.

 


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen