Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Die Stadt Eisenach bleibt entsprechend den Regelungen im § 3 Abs. 2 Nr. 2 c des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach (Eisenach-Neugliederungsgesetz – EisenachNGG) Träger des öffentlichen Stadtverkehrs nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in der Fassung vom 22. Juni 2005 in der jeweils geltenden Fassung.

 


Abstimmung:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen