Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 44.2 „Palmental West” (bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 1);

2.       die Begründung zum Bebauungsplan zu billigen (Anlage 2);

3.       dass gem. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Satzung vor ihrer Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wird;

4.       die Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.

 

 

 


Abstimmung:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen