Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Beschluss des Stadtrates, StR/0815/2019 vom 12.03.2019 hier Nr. 1 a), zweiter Anstrich wird aufgehoben.

Die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 13. Februar 2007 in der derzeit gültigen Fassung, werden weiterhin durch die Stadt Eisenach wahrgenommen.

Die Beauftragung der Oberbürgermeisterin im Punkt 2 a des Stadtratsbeschlusses wird hinsichtlich der Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zurückgenommen

 


Abstimmung:

23

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen