Sitzung: 30.11.2021 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0810-StR/2021
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. die
Aufstellung des Bebauungsplanes B 49 „Herrenmühlenstraße“ gem. § 2
Abs. 1 BauGB für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich.
2. Der
Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem gültigen
Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln.
3. Der
Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
aufgestellt werden.
4. Folgende
Planungsziele werden verfolgt:
-
Herstellung einer quartiersbildenden
städtebaulichen Ordnung durch Festlegung überwiegend straßenbegleitender
Baustrukturen
-
Einbindung des Mühlgrabens als verbindendes
grünordnerisches Element
-
bauplanungsrechtliche Regelung der
Zulässigkeit von nebeneinander und untereinander verträglichen, nicht erheblich
belästigenden und nichtstörenden gewerblichen sowie Wohnnutzungen
-
Ableitung einer immissionsschutzfachlich
zulässigen Lärmkulisse
-
Ausweisung von Misch- und Gewerbegebietsflächen
unter Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, die dem 2013 durch den Stadtrat
beschlossenen Zentrenkonzept der Stadt Eisenach widersprechen.
5. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung
ist die Öffentlichkeit über die Aufstellung des Bebauungsplanes im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung gem. § 2
Abs. 4 BauGB zu informieren. Ferner soll der Öffentlichkeit innerhalb
einer Frist von einem Monat Auskunft über die Ziele und Zwecke der Planung und
die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme geben werden.
Abstimmung: |
31 |
Stimmen dafür |
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2 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |