Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       die Aufstellung des Bebauungsplanes B 49 „Herrenmühlenstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich.

2.       Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem gültigen Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln.

3.       Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.

4.       Folgende Planungsziele werden verfolgt:

-        Herstellung einer quartiersbildenden städtebaulichen Ordnung durch Festlegung überwiegend straßenbegleitender Baustrukturen

-        Einbindung des Mühlgrabens als verbindendes grünordnerisches Element

-        bauplanungsrechtliche Regelung der Zulässigkeit von nebeneinander und untereinander verträglichen, nicht erheblich belästigenden und nichtstörenden gewerblichen sowie Wohnnutzungen

-        Ableitung einer immissionsschutzfachlich zulässigen Lärmkulisse

-        Ausweisung von Misch- und Gewerbegebietsflächen unter Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, die dem 2013 durch den Stadtrat beschlossenen Zentrenkonzept der Stadt Eisenach widersprechen.

5.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung ist die Öffentlichkeit über die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu informieren. Ferner soll der Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von einem Monat Auskunft über die Ziele und Zwecke der Planung und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme geben werden.

 


Abstimmung:

31

Stimmen dafür

 

2

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung