Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis zum 31.12.2021 wird die dem Stadtrat  obliegende Zuständigkeit für über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

 


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen