Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes der Stadt Eisenach nach § 142 Abs. 1, 3 und 4 BauGB für den Bereich der „Frankfurter Straße“ vom 28.06.2006 (Aufhebungssatzung Sanierungsgebiet „Frankfurter Straße“) gemäß Anlage 1 für den in Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich;

2.       die Billigung des Berichtes zum Durchführungsstand (Anlage 3).

3.       Der Beschluss nach Nr. 1 soll unter Verzicht auf die Einbringung gem. § 15 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach erfolgen.

 


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen