Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in der Haushaltsstelle 56000.940070 (Sportstätten – Traglufthalle) mit einer Summe von 1.403.681 €

2.       Die Sperre tritt mit sofortiger Wirkung bei Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2021 in Kraft.


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung